Katholische Kindertagesstätten
Die Katholische Kirche leistet mit ihren Kindertageseinrichtungen einen erheblichen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Mit ihrem Engagement im Bereich der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung legt sie eine wichtige Grundlage für das gelingende Aufwachsen von Kindern und begleitet Familien zu einem sinnerfüllten Leben. Grundlage hierbei ist das rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz und die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Katholische Kindertageseinrichtungen sind zugleich ein Ort von Kirche, an dem das Evangelium von den Menschen her erschlossen und gelebt wird. Mit ihrem pastoral-diakonischen Auftrag haben sie ein unverwechselbares Profil. Sie stehen allen offen, die sich für dieses katholische Profil entscheiden, unabhängig von Konfessions- oder Religionszugehörigkeit. Grundlage sind die Leitlinien des Bistums Speyer zur Profilentwicklung Katholischer Kindertageseinrichtungen.
Kinder setzen sich von Anfang an aktiv mit ihrer Lebenswelt auseinander. Sie sind Subjekt ihrer Bildung. Katholische Kindertageseinrichtungen unterstützen sie dabei und gestalten eine förderliche Umwelt.
Gut gelingen kann dies in enger und vertrauter Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder. Katholische Kindertageseinrichtungen suchen den kontinuierlichen Austausch mit den Eltern und stehen für eine enge Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erweitern ihr Wissen und ihre Kompetenzen in regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen. Einige Einrichtungen nehmen derzeit an einer dreijährigen Ausbildung zur Einführung eines Qualitätsmanagements teil.
Träger der Katholischen Kindertageseinrichtungen sind die jeweiligen Kirchengemeinden. Dies schafft Verbindungen und Kontakte zu anderen Angeboten der Familienbildung, der Seelsorge wie auch der Geselligkeit. Familien werden eingeladen am Leben der Kirchengemeinde teilzunehmen und motiviert, sich dort einzubringen.
Weitere Details wie die Anzahl der Plätze, Öffnungszeiten oder Altersbegrenzung sind bei den einzelnen Kindertageseinrichtungen ersichtlich.