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...weil Du einmalig bist

 

Ein Angebot für trauernde Eltern, die ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben.


Liebe trauernde Eltern,


bevor es sein Leben mit Ihnen teilen konnte, starb lhr Kind viel zu früh. Hoffnungen und Zukunfts­pläne sind dahin, die Vorfreude ist in Ohnmacht und Trauer umgeschlagen. Wir möchten Ihnen unser Mitgefühl zu diesem traurigen Ereignis aussprechen und Sie gerade in dieser Situation nicht allein lassen.

Viele Fragen, Gedanken und schmerzliche Gefühle werden Sie jetzt beschäftigen. Dazu gehört auch die Frage, was mit Ihrem Kind geschieht und wie es bestattet wird. Diese Handreichung kann Ihnen helfen, sich in dieser schwierigen Situation besser zurecht­zufinden.

Wenn Sie ein Gespräch möchten, eine Begleitung suchen oder Fragen zu Verabschiedung und Beisetzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ökumenische Trauerfeiern


finden in Frankenthal zweimal jährlich statt:
in der Regel im April und im November,
jeweils mittwochs um I4.00 Uhr.


Eltern, Geschwister, Angehörige und Freunde sind dabei herzlich willkommen.
Zur Vorbereitung der Trauerfeier und zum Austausch laden wir die Eltern jeweils zu einem Vorgespräch etwa zwei Wochen vorher ein.

Die Ruhestätte wurde in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „…weil Du einmalig bist“ und der Stadt Frankenthal aus Spenden geschaffen.
Spendenkonto Arbeitskreis „…weil Du einmalig bist“
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN: DE23 5465 1240 0000 0229 88
BIC: MALADE51DKH
Stichwort: „lnitiative Regenbogen“

Informationen zur Bestattungsregelung,
gültig für Rheinland-Pfalz:


Totgeborene Kinder ab 500 Gramm und Lebend­geborene (gewichtsunabhängig) sind bestattungs- und beurkundungspflichtig.

Sie als Eltern müssen einen Bestatter für die Überführung und den Ablauf der gewünschten Bei­setzungs­form kontaktieren. Die Bestattungsfrist beträgt sieben Tage, kann jedoch auf Antrag auch verlängert werden. Hierbei fallen die ortsüblichen Kosten für Sie an.

Totgeborene Kinder unter 500 Gramm (Fehl­geburt) sind nicht indivi­duell bestattungs- und beurkundungspflichtig,
Sie als Eltern haben aber ein Bestattungs- und Bescheinigungsrecht.

Sie können sich für Ihr Kind eine standesamtliche Bescheinigung ausstellen lassen — unabhängig von der Schwangerschaftswoche und auch, wenn das Geschlecht des Kindes nicht bekannt ist. Eine Be­urkundung erfolgt nicht. Sie brauchen den Personalausweis/Reisepass und eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt oder den Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt hervorgeht.

Ausnahme:
Wenn Ihr verstorbenes Kind ein Geschwisterkind einer beurkundungspflichtigen Mehrlingsgeburt ist, besteht auch für das totgeborene Kind unter
500 Gramm Beurkundungspflicht.

Bestattung bei Fehlgeburt und bei Schwangerschaftsabbruch 
Sie können eine individuelle Bestattung lhres Kindes veranlassen und einen Bestatter beauftragen. Bei einem Schwangerschaftsabbruch ist das nur mit Einwilligung der Mutter möglich. Sie wählen ein eigenes Grab und tragen die ortsüblichen Beisetzungskosten. Die Klinik stellt Ihnen dazu eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt zur Vorlage beim Friedhofs­amt aus.
Wenn Sie Ihr Kind selbst bestatten möchten, teilen Sie dies unbedingt der Klinik mit.
Wenn Sie Ihr Kind nicht individuell bestatten möchten, ist die Klinik gesetzlich verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen. In diesem Fall wird Ihr Kind bei einer gemeinsamen Bestattung in der Ruhestätte des Arbeitskreises „…weil Du einmalig bist“ auf dem Friedhof in Frankenthal beigesetzt.
Bis dahin wird es in der Klinik pietätvoll aufbewahrt. Dies ist für Sie kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Die Mitglieder des Arbeitskreises informieren Sie gerne über den Beisetzungstermin.

Wenn Sie ein Gespräch möchten, eine Begleitung suchen oder Fragen zu Verabschiedung und Beisetzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.


Ansprechpartnerinnen in der Klinik:

Hilfen für trauernde Eltern:
Arbeitskreis „…weil Du einmalig bist“

  • Caritas Zentrum: Claudia Wetzler,
    Telefon (0 62 33) 32 70 32
  • Prot. Dekanat:
    Telefon (0 62 33) 8 80 80

Nächster Termin ökumenische Bestattungsfeier

Die ökumenische Bestattungsfeier für fehl- und frühgeborene Kinder findet am Dienstag, 24. September, 14.00 Uhr auf dem Hautfriedhof in Frankenthal statt.

Sie beginnt mit einer Andacht in der Trauerhalle, daran schließt sich die Beisetzung an der Grab- und Gedenkstätte an.

Die Klinikseelsorgerinnnen der Stadtklink Frankenthal laden betroffene Eltern,Verwandte und Bekannte dazu ein.